Minijob und Midijob 2026
Deutschlands Regeln für geringfügige Beschäftigung haben sich 2026 geändert, weil der Mindestlohn auf €13.90 gestiegen ist. Die Grenzen sind:
- Minijob — bis €603/month. Steuerfrei für den Arbeitnehmer (der Arbeitgeber zahlt 2 % pauschal) und keine Arbeitnehmer-Sozialversicherungsbeiträge außer einem optionalen Rentenbeitrag von 3,6 %.
- Midijob (Übergangsbereich) — €603.01 to €2,000/month. Voller Sozialversicherungsschutz, aber Arbeitnehmer zahlen reduced Beiträge auf einer kleineren Bemessungsgrundlage.
- Regular employment — über €2,000/month. Es gelten die vollen Beiträge.
Wie die Midijob-Reduzierung funktioniert
Im Übergangsbereich werden Ihre Arbeitnehmerbeiträge auf einer reduzierten Bemessungsgrundlage statt auf dem tatsächlichen Lohn berechnet, mit dem Faktor F of 0.6619 für 2026. Knapp über 603 € ist die Reduzierung am größten; sie läuft bei 2.000 € auf null aus, wo Sie den normalen Arbeitnehmeranteil erreichen. Der Arbeitgeber zahlt stets seinen vollen Beitrag, sodass die Entlastung ganz dem Arbeitnehmer zugutekommt.
Achten Sie auf die 603-€-Stufe
Das Überschreiten der Minijob-Grenze bedeutet, dass Sozialversicherungsbeiträge beginnen, sodass das Netto knapp über 603 € leicht sinken kann, bevor es mit steigendem Brutto wieder zunimmt. Der Vorteil ist echter Sozialschutz — gesetzliche Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung —, den ein Minijob nicht bietet.
Verwandte Rechner
- German Salary Calculator (Brutto-Netto) — Vollständiger Netto-Rechner für reguläre Gehälter.
- Steuerklasse VI — Steuer auf einen Zweitjob oberhalb der Minijob-Grenze.
- Bonus / Sonderzahlung Net — Netto einer Sonderzahlung oder eines 13. Monatsgehalts.