💶 Brutto-Netto-Rechner — Steuerklasse VI

Netto vom Brutto für 2026 in Steuerklasse VI — die Klasse für einen Zweit- oder Nebenjob. Es gibt keine Freibeträge: Alles wird ab dem ersten Euro besteuert, nach dem offiziellen §39b-Verfahren. Aktualisierte Werte 2026.

Klasse VI — Zweit- / Nebenjob
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Erweiterte Optionen — private Krankenversicherung (PKV), Kinderfreibeträge, Alter
⚠️ Nur zur Orientierung. Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer folgen dem offiziellen Programmablaufplan 2026 (PAP) und stimmen auf den Cent mit dem Rechner des Bundesfinanzministeriums überein. Gesetzliche (GKV) oder private (PKV) Krankenversicherung, Kinderfreibeträge für Soli/Kirchensteuer und Ihr Alter stellen Sie unter Erweiterte Optionen; bei PKV zeigt die Zeile „Krankenversicherung“ Ihren eingegebenen Beitrag, Sie können die Renten- oder Arbeitslosenversicherung als befreit kennzeichnen (z. B. Beamte) und einen monatlichen Freibetrag angeben. Versorgungsbezüge, unterjährige Änderungen oder andere Sonderfälle werden nicht abgebildet. Für lohnabrechnungsgenaue Werte wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber oder einen Steuerberater.

So funktioniert die Steuerklasse VI 2026

Steuerklasse VI gilt für eine second Beschäftigung (und alle weiteren Jobs), wenn Sie bereits einen Hauptjob in einer anderen Klasse haben. Da Ihr Grundfreibetrag, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag und der Sonderausgaben-Pauschbetrag bereits von Ihrem Hauptjob aufgebraucht werden, gewährt Klasse VI keinen davon — jeder Euro des Zweitjob-Lohns wird besteuert.

Keine Freibeträge, §39b-Verfahren

Klasse VI nutzt dasselbe besondere §39b-Vergleichsverfahren wie Class V, jedoch ganz ohne Freibeträge, weshalb der Abzug von allen Klassen am höchsten ist. Dieser Rechner setzt dieses Verfahren exakt nach dem offiziellen Programmablaufplan 2026 um, sodass der Wert präzise ist.

Minijob vs. Zweitjob in Klasse VI

Zahlt Ihr Zweitjob 603 € oder weniger im Monat, kann er meist als steuerfreier Minijob statt in Klasse VI geführt werden — siehe Minijob / Midijob calculator. Darüber wird ein Zweitjob in der Regel in Klasse VI besteuert, wobei ein Großteil der Lohnsteuer oft über die Steuererklärung erstattet wird.

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Wichtiger Hinweis: Dieses Tool dient nur zur Schätzung und ersetzt keine professionelle Beratung. Die von diesen Rechnern erzeugten Informationen können unvollständig sein und berücksichtigen nicht alle individuellen Umstände. Holen Sie sich immer den Rat eines zertifizierten Experten (z. B. Finanzberater, Arzt oder zugelassener Ingenieur), bevor Sie auf Basis dieser Ergebnisse handeln.

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