So funktioniert die Steuerklasse VI 2026
Steuerklasse VI gilt für eine second Beschäftigung (und alle weiteren Jobs), wenn Sie bereits einen Hauptjob in einer anderen Klasse haben. Da Ihr Grundfreibetrag, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag und der Sonderausgaben-Pauschbetrag bereits von Ihrem Hauptjob aufgebraucht werden, gewährt Klasse VI keinen davon — jeder Euro des Zweitjob-Lohns wird besteuert.
Keine Freibeträge, §39b-Verfahren
Klasse VI nutzt dasselbe besondere §39b-Vergleichsverfahren wie Class V, jedoch ganz ohne Freibeträge, weshalb der Abzug von allen Klassen am höchsten ist. Dieser Rechner setzt dieses Verfahren exakt nach dem offiziellen Programmablaufplan 2026 um, sodass der Wert präzise ist.
Minijob vs. Zweitjob in Klasse VI
Zahlt Ihr Zweitjob 603 € oder weniger im Monat, kann er meist als steuerfreier Minijob statt in Klasse VI geführt werden — siehe Minijob / Midijob calculator. Darüber wird ein Zweitjob in der Regel in Klasse VI besteuert, wobei ein Großteil der Lohnsteuer oft über die Steuererklärung erstattet wird.
Verwandte Rechner
- German Salary Calculator (Brutto-Netto) — Der vollständige Rechner mit allen sechs Steuerklassen.
- Steuerklassen-Kombination — Vergleichen Sie III/V vs. IV/IV für Ehepaare.
- Bonus / Sonderzahlung Net — Netto einer Sonderzahlung oder eines 13. Monatsgehalts.
- Minijob / Midijob — Netto im Übergangsbereich von 603 €–2.000 €.