So funktioniert die Steuerklasse I 2026
Steuerklasse I ist die Standard-Steuerklasse für die meisten Arbeitnehmer in Deutschland: ledige, geschiedene, dauernd getrennt lebende oder verwitwete Personen (nach dem Trauerjahr), die nicht alleinerziehend sind. Sie wendet den vollen Grundfreibetrag an (12.348 € für 2026), aber kein Ehegattensplitting und keine Alleinerziehenden-Entlastung.
Wer ist in Klasse I?
Sie sind normalerweise in Klasse I, wenn Sie einen Job haben und keine der Sondersituationen zutrifft — keine Ehe, keine eingetragene Lebenspartnerschaft, kein unterhaltsberechtigtes Kind, mit dem Sie als Alleinerziehende(r) leben. Nehmen Sie einen second Job an, wird dieser Zweitjob in Steuerklasse VI besteuert, während Ihr Hauptjob in Klasse I bleibt.
Was wird abgezogen
Vom Brutto ziehen wir die Vorsorgepauschale ab, um Ihren zu versteuernden Lohn zu ermitteln, wenden den Einkommensteuertarif 2026 (§32a EStG) an, fügen ggf. den Solidaritätszuschlag und – bei Mitgliedschaft – die Kirchensteuer hinzu und ziehen dann Ihre Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung ab: Rente 9,3 %, Arbeitslosen 1,3 %, Kranken 7,3 % + halber Zusatzbeitrag und Pflege 1,8 % (2,4 %, wenn Sie kinderlos und 23+ sind).
Verwandte Rechner
- German Salary Calculator (Brutto-Netto) — Der vollständige Rechner mit allen sechs Steuerklassen.
- Steuerklassen-Kombination — Vergleichen Sie III/V vs. IV/IV für Ehepaare.
- Bonus / Sonderzahlung Net — Netto einer Sonderzahlung oder eines 13. Monatsgehalts.
- Minijob / Midijob — Netto im Übergangsbereich von 603 €–2.000 €.