💶 Brutto-Netto-Rechner — Steuerklasse I

Netto vom Brutto für 2026 in Steuerklasse I — die Standardklasse für ledige, geschiedene oder verwitwete Arbeitnehmer ohne Kinder. Inklusive Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und der vollständigen Aufteilung der Sozialversicherung. Aktualisierte Werte 2026.

Klasse I — Ledig / Geschieden / Verwitwet
Andere Steuerklassen: StKl 1 · StKl 2 · StKl 3 · StKl 4 · StKl 5 · StKl 6 · Alle Klassen
Erweiterte Optionen — private Krankenversicherung (PKV), Kinderfreibeträge, Alter
⚠️ Nur zur Orientierung. Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer folgen dem offiziellen Programmablaufplan 2026 (PAP) und stimmen auf den Cent mit dem Rechner des Bundesfinanzministeriums überein. Gesetzliche (GKV) oder private (PKV) Krankenversicherung, Kinderfreibeträge für Soli/Kirchensteuer und Ihr Alter stellen Sie unter Erweiterte Optionen; bei PKV zeigt die Zeile „Krankenversicherung“ Ihren eingegebenen Beitrag, Sie können die Renten- oder Arbeitslosenversicherung als befreit kennzeichnen (z. B. Beamte) und einen monatlichen Freibetrag angeben. Versorgungsbezüge, unterjährige Änderungen oder andere Sonderfälle werden nicht abgebildet. Für lohnabrechnungsgenaue Werte wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber oder einen Steuerberater.

So funktioniert die Steuerklasse I 2026

Steuerklasse I ist die Standard-Steuerklasse für die meisten Arbeitnehmer in Deutschland: ledige, geschiedene, dauernd getrennt lebende oder verwitwete Personen (nach dem Trauerjahr), die nicht alleinerziehend sind. Sie wendet den vollen Grundfreibetrag an (12.348 € für 2026), aber kein Ehegattensplitting und keine Alleinerziehenden-Entlastung.

Wer ist in Klasse I?

Sie sind normalerweise in Klasse I, wenn Sie einen Job haben und keine der Sondersituationen zutrifft — keine Ehe, keine eingetragene Lebenspartnerschaft, kein unterhaltsberechtigtes Kind, mit dem Sie als Alleinerziehende(r) leben. Nehmen Sie einen second Job an, wird dieser Zweitjob in Steuerklasse VI besteuert, während Ihr Hauptjob in Klasse I bleibt.

Was wird abgezogen

Vom Brutto ziehen wir die Vorsorgepauschale ab, um Ihren zu versteuernden Lohn zu ermitteln, wenden den Einkommensteuertarif 2026 (§32a EStG) an, fügen ggf. den Solidaritätszuschlag und – bei Mitgliedschaft – die Kirchensteuer hinzu und ziehen dann Ihre Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung ab: Rente 9,3 %, Arbeitslosen 1,3 %, Kranken 7,3 % + halber Zusatzbeitrag und Pflege 1,8 % (2,4 %, wenn Sie kinderlos und 23+ sind).

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Wichtiger Hinweis: Dieses Tool dient nur zur Schätzung und ersetzt keine professionelle Beratung. Die von diesen Rechnern erzeugten Informationen können unvollständig sein und berücksichtigen nicht alle individuellen Umstände. Holen Sie sich immer den Rat eines zertifizierten Experten (z. B. Finanzberater, Arzt oder zugelassener Ingenieur), bevor Sie auf Basis dieser Ergebnisse handeln.

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