💶 Brutto-Netto-Rechner — Steuerklasse II

Netto vom Brutto für 2026 in Steuerklasse II — die Klasse für Alleinerziehende. Sie fügt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (4.260 €) vor der Lohnsteuer hinzu, zusätzlich zu den Freibeträgen der Klasse I. Aktualisierte Werte 2026.

Klasse II — Alleinerziehend
Andere Steuerklassen: StKl 1 · StKl 2 · StKl 3 · StKl 4 · StKl 5 · StKl 6 · Alle Klassen
Erweiterte Optionen — private Krankenversicherung (PKV), Kinderfreibeträge, Alter
⚠️ Nur zur Orientierung. Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer folgen dem offiziellen Programmablaufplan 2026 (PAP) und stimmen auf den Cent mit dem Rechner des Bundesfinanzministeriums überein. Gesetzliche (GKV) oder private (PKV) Krankenversicherung, Kinderfreibeträge für Soli/Kirchensteuer und Ihr Alter stellen Sie unter Erweiterte Optionen; bei PKV zeigt die Zeile „Krankenversicherung“ Ihren eingegebenen Beitrag, Sie können die Renten- oder Arbeitslosenversicherung als befreit kennzeichnen (z. B. Beamte) und einen monatlichen Freibetrag angeben. Versorgungsbezüge, unterjährige Änderungen oder andere Sonderfälle werden nicht abgebildet. Für lohnabrechnungsgenaue Werte wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber oder einen Steuerberater.

So funktioniert die Steuerklasse II 2026

Steuerklasse II gilt für Alleinerziehende, die allein mit mindestens einem Kind leben, für das sie Kindergeld und den Kinderfreibetrag erhalten. Zusätzlich zu allem aus Klasse I gewährt sie den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende — 4.260 € für das erste Kind in 2026 —, der vor der Lohnsteuer vom Lohn abgezogen wird und so den monatlichen Abzug senkt.

Wer hat Anspruch auf Klasse II?

Sie müssen echte(r) Alleinerziehende(r) sein: kein weiterer Erwachsener im Haushalt (mit begrenzten Ausnahmen), kindergeldberechtigt, und das Kind ist unter Ihrer Adresse gemeldet. Klasse II müssen Sie in der Regel beantragen — sie wird bei Geburt eines Kindes nicht automatisch vergeben.

Der Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag beträgt 4.260 € für das erste Kind und zusätzlich 240 € je weiterem Kind. Dieser Rechner bildet die standardmäßige Entlastung von 4.260 € für das erste Kind ab, die in den Lohnsteuertabellen der Klasse II enthalten ist; Erhöhungen für weitere Kinder werden meist über einen Freibetrag oder die Steuererklärung geltend gemacht.

⚠️
Wichtiger Hinweis: Dieses Tool dient nur zur Schätzung und ersetzt keine professionelle Beratung. Die von diesen Rechnern erzeugten Informationen können unvollständig sein und berücksichtigen nicht alle individuellen Umstände. Holen Sie sich immer den Rat eines zertifizierten Experten (z. B. Finanzberater, Arzt oder zugelassener Ingenieur), bevor Sie auf Basis dieser Ergebnisse handeln.

Verwandte Rechner