So funktioniert die Steuerklasse II 2026
Steuerklasse II gilt für Alleinerziehende, die allein mit mindestens einem Kind leben, für das sie Kindergeld und den Kinderfreibetrag erhalten. Zusätzlich zu allem aus Klasse I gewährt sie den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende — 4.260 € für das erste Kind in 2026 —, der vor der Lohnsteuer vom Lohn abgezogen wird und so den monatlichen Abzug senkt.
Wer hat Anspruch auf Klasse II?
Sie müssen echte(r) Alleinerziehende(r) sein: kein weiterer Erwachsener im Haushalt (mit begrenzten Ausnahmen), kindergeldberechtigt, und das Kind ist unter Ihrer Adresse gemeldet. Klasse II müssen Sie in der Regel beantragen — sie wird bei Geburt eines Kindes nicht automatisch vergeben.
Der Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag beträgt 4.260 € für das erste Kind und zusätzlich 240 € je weiterem Kind. Dieser Rechner bildet die standardmäßige Entlastung von 4.260 € für das erste Kind ab, die in den Lohnsteuertabellen der Klasse II enthalten ist; Erhöhungen für weitere Kinder werden meist über einen Freibetrag oder die Steuererklärung geltend gemacht.
Verwandte Rechner
- German Salary Calculator (Brutto-Netto) — Der vollständige Rechner mit allen sechs Steuerklassen.
- Steuerklassen-Kombination — Vergleichen Sie III/V vs. IV/IV für Ehepaare.
- Bonus / Sonderzahlung Net — Netto einer Sonderzahlung oder eines 13. Monatsgehalts.
- Minijob / Midijob — Netto im Übergangsbereich von 603 €–2.000 €.